Widerspruch gegen Übernahme Verordnungsdaten in Vertretung

Wenn Sie sich, für Ihr Kind, für eine elektronische Patientenakte (ePA) entscheiden, d.h. wenn Sie NICHT diesen Widerspruch dagegen einlegen - dann werden die Krankheitsdaten Ihres Kindes in einer elektronischen Patientenakte (ePA) auf zentralen Servern gespeichert. Die Rezepte für alle Medikamente, die dem Kind verschrieben wurden, und Informationen über die entsprechenden Medikamenten-Lieferungen (Dispensierung) werden in der ePA des Kindes in einem eigenen Datenobjekt gespeichert.

Dasselbe gilt für Personen in gesetzlicher Betreuung. Im Folgenden sprechen wir der Einfachheit halber nur von Kindern. Dieser automatischen Übernahme der Medikamente-Daten in die ePA können Sie widersprechen. Unser Generator formuliert eine solche Widerspruchserklärung.

Sie müssen der Krankenkasse Ihres Kindes so viele Informationen geben, dass sie erkennt: diese Widerspruchserklärung kann nur vom Berechtigten kommen. Deshalb bitten wir Sie, die Versicherten-Nummer Ihres KINDES anzugeben. Sie steht auf seiner "Gesundheitskarte".
Unser Generator erzeugt eine PDF-Datei. Diese PDF-Datei müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und an die Krankenkasse des Kindes schicken.

Wenn Sie diesen Generator nutzen, wird vorübergehend ein Cookie auf Ihrem Computer gespeichert. (Näheres unter Datenschutz.)
Die Daten, die Sie in den Generator eingeben, speichern wir nicht und geben sie auch nicht weiter. Sie werden im Zwischenspeicher Ihres Browsers gespeichert, damit Sie die Daten bei einem weiteren opt-out nicht noch mal eingeben müssen. Wenn Sie den Browser schließen oder den Computer herunterfahren, werden die Daten gelöscht.

Wenn Sie den Generator nicht benutzen wollen, können Sie alternativ unseren Text kopieren und für Ihr eigenes Schreiben an die Krankenkasse verwenden.