Mit Hilfe unserer Generatoren können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen:
1. Sie lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ab.
2. Sie widersprechen der Auswertung von Abrechnungsdaten durch Ihre Krankenkasse, die daraus persönliche Mitteilungen zu Ihren Gesundheitsrisiken erstellen möchte.
Dieser Widerspruch ist unabhängig von der ePA.
Wir empfehlen die Widersprüche 1 und 2. Sie möchten nicht der gesamten ePA widersprechen? Dann können Sie immer noch
- der Übertragung der Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum widersprechen,
- dem Einstellen der Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA widersprechen,
- dem Einstellen der Verordnungsdaten in die ePA widersprechen,
oder mehrere dieser Widersprüche nutzen.
Wenn Eltern für ihr Kind, oder Betreuer für die betreute Person einen Widerspruch einlegen wollen, lesen Sie dazu bitte diese Übersichtsseite.