Folgende Opt-Out-Erklärungen können nach jetzigem Stand schriftlich gegenüber der Krankenkasse abgegeben werden. Unsere Generatoren erstellen diese Schreiben. Hier sind die Texte dieser Schreiben.
Opt-Out elektronische Patientenakte (ePA)
Ich widerspreche der Einrichtung einer „elektronischen Patientenakte“ (ePA) über mich. Falls schon eine ePA angelegt wurde, beantrage ich, sie zu löschen.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
(Unterschrift)
Download: Opt-Out elektronische Patientenakte (ePA).pdf
Widerspruch gegen die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken
Ich widerspreche der datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken in meinen bei Ihnen vorliegenden personenbezogenen Daten, wie sie in § 25b Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V.) vorgesehen ist.
Dieser Widerspruch ist nach § 25b Abs. 3 SGB V. möglich.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken.pdf
Widerspruch gegen Übernahme von Abrechnungsdaten in die ePA
Achtung: Dieser Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn man KEINEN opt-out gegen die ePA erklärt hat!
Ich widerspreche der Übernahme von Daten über die bei der Krankenkasse in Anspruch genommenen Leistungen in meine elektronische Patientenakte, wie sie in § 350 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) vorgesehen ist. Falls schon solche Daten in diese ePA übernommen wurden, wird beantragt, sie zu löschen. Dieser Widerspruch ist nach §§ 343 Abs. 1a Nr. 10 und 350 SGB V zulässig.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen Übernahme von Abrechnungsdaten in die ePA.pdf
Widerspruch gegen die Weitergabe der ePA-Daten zu Forschungszwecken
Achtung: Dieser Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn man KEINEN opt-out gegen die ePA erklärt hat!
ich widerspreche der Übermittlung der Daten aus meiner elektronischen Patientenakte (ePA) an das Forschungsdatenzentrum, die im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, (SGB V.), § 363 Abs. 1 – 2 vorgesehen ist. Wenn bereits Daten dorthin übermittelt wurden, beantrage ich, sie zu löschen. Dieser Widerspruch ist nach § 363 Abs. 5 SGB V. zulässig.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen die Weitergabe der ePA-Daten zu Forschungszwecken.pdf
Widerspruch gegen die ePA in Vertretung
In Vertretung von (Name) wird der Widerspruch erklärt gegen die Einrichtung einer „elektronischen Patientenakte“ (ePA) über (Name). Falls schon eine ePA angelegt wurde, wird beantragt, sie zu löschen
Bitte bestätigen Sie, dass Sie diesen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen die ePA in Vertretung.pdf
Widerspruch gegen Risikosuche in Vertretung
Nach § 25b Sozialgesetzbuch,können die Krankenkassen, zum Gesundheitsschutz der Versicherten, in gespeicherten personenbezogenen Daten Auswertungen vornehmen und die Versicherten auf Ergebnisse dieser Auswertung hinweisen. Sofern die Versicherten nicht widersprechen. In Vertretung von (Name) wird solchen Auswertungen bei (Name) widersprochen. Dieser Widerspruch ist nach § 25b Abs. 3 SGB V. möglich.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie diesen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen die datengestützte Risikosuche in Vertretung.pdf
Widerspruch gegen Übernahme Abrechnungsdaten in Vertretung
Achtung: Dieser Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn man KEINEN opt-out gegen die ePA erklärt hat!
Hiermit wird im Namen von (Name) der Widerspruch erklärt, gegen die Übernahme von Daten über die in Anspruch genommenen Leistungen, in die elektronische Patientenakte von (Name), wie sie in § 350 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) vorgesehen ist. Falls schon solche Daten in diese ePA übernommen wurden, wird beantragt, sie zu löschen. Dieser Widerspruch ist nach §§ 343 Abs. 1a Nr. 10 und 350 SGB V zulässig.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie diesen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen Übernahme von Abrechnungsdaten in Vertretung.pdf
Widerspruch gegen Daten-Weitergabe zu Forschungszwecken in Vertretung
Achtung: Dieser Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn man KEINEN opt-out gegen die ePA erklärt hat!
Im Namen von (Name) wird der Übermittlung von Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) von (Name) an das Forschungsdatenzentrum widersprochen. Falls schon Daten dorthin übermittelt wurden, wird beantragt, sie zu löschen. Diese Weitergabe ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, (SGB V.), § 363 Abs. 1 – 2 vorgesehen. Der Widerspruch dagegen ist nach § 363 Abs. 5 SGB V. zulässig.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie diesen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Download: Widerspruch gegen die Weitergabe der ePA-Daten zu Forschungszwecken in Vertretung.pdf