Widerspruch gegen Weitergabe zu Forschungszwecken in Vertretung

Wenn Sie sich für eine elektronische Patientenakte (ePA) Ihres Kindes entscheiden, dann werden Gesundheitsdaten Ihres Kindes in einer elektronischen Patientenakte (ePA) auf zentralen Servern gespeichert. Alle darin enthaltenen Daten Ihres Kindes werden (pseudonymisiert) an das "Forschungsdatenzentrum" weitergegeben und können dort auch von Unternehmen genutzt werden. Die Wiederherstellung des Personenbezugs ist verboten, aber möglich. Dasselbe gilt für Ihre vertretene oder betreute Person, wenn Sie Vertreter, gesetzliche Betreuerin oder Betreuer sind. Im Folgenden reden wir der Einfachheit halber nur vom Kind.

Dieser automatischen Weitergabe an das Forschungsdatenzentrum können Sie bei der sogenannten Ombudsstelle der Krankenkasse Ihres Kindes widersprechen. Unser Generator formuliert eine solche Widerspruchserklärung für Sie.

Sie müssen der Ombudsstelle der Krankenkasse so viele Informationen geben, dass sie erkennt: diese Widerspruchserklärung kann nur von der berechtigten Person kommen. Deshalb bitten wir Sie, die Versicherten-Nummer Ihres Kindes anzugeben. Sie steht auf dessen "Gesundheitskarte".
Unser Generator erzeugt eine PDF-Datei. Diese PDF-Datei müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und an die Krankenkasse Ihres Kindes schicken.

Wenn Sie diesen Generator nutzen, wird vorübergehend ein Cookie auf Ihrem Computer gespeichert. (Näheres unter Datenschutz.) Die Daten, die Sie in den Generator eingeben, speichern wir nicht und geben sie nicht weiter. Sie werden im Zwischenspeicher Ihres Browsers gespeichert, damit Sie die Daten bei einem weiteren opt-out nicht noch mal eingeben müssen. Wenn Sie den Browser schließen oder den Computer herunterfahren, werden die Daten gelöscht.

Wenn Sie den Generator nicht benutzen wollen, können Sie alternativ unseren Text kopieren und für Ihr eigenes Schreiben an die Krankenkasse verwenden.

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