Nutzung gering, Widerspruch hoch
Nach einer Meinungsumfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Süddeutschen Zeitung durchgeführt hat, benutzen lediglich 8 % der Versicherten aktiv die elektronische Patientenakte (ePA). 11 % der Versicherten haben der Anlage einer ePA aktiv widersprochen.
Wenn man aktives Handeln als Maßstab akzeptiert, ist die Kritik an der ePA bislang größer als die Zustimmung.
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-wird-bisher-kaum-genutzt-de4ffa63-aae6-498e-a1d4-6872f1ce628c
Telematikinfrastruktur ist nicht stabil
Thomas Preis, der Chef des Apothekenverbandes ABDA, sagt, das e-Rezept sei noch unzuverlässiger als die Deutsche Bahn. Tatsächlich liegt die Verfügbarkeit der wichtigsten Anwendungen der Gematik (e-Rezept, Stammdatenabgleich und ePA) deutlich unter den Anforderungen für unternehmenskritische Anwendungen.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html
Auf den Internetseiten der Gematik kann man sich über Störungen der Telematikinfrastruktur informieren, die mehrmals wöchentlich auftreten.
https://fachportal.gematik.de/ti-status
Dabei sind Störungen in der Anwendungssoftware bei den Apotheken und Arztpraxen noch nicht mitgerechnet. Auch diese führen dazu, dass vor Ort die Anwendungen nicht funktionieren. Wenn man bedenkt, dass es dabei um die Gesundheit von Menschen geht, ist diese schlechte Performance vollkommen unakzeptabel.
Nach Meinung des Vorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes ist die ePA in der derzeitigen Form nicht alltagstauglich. Er kritisiert die unzureichende Information über die ePA durch die Krankenkassen.
https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-hausaerzteverband-befuerchtet-scheitern-der-epa-2507-198339.html
Auch zum Start der ePA-Befüllungspflicht für Ärztinnen und Ärzte zeigte sich die ePA gewohnt instabil:
https://www.heise.de/news/Puenktlich-zum-Pflichtstart-Stoerung-bei-elektronischer-Patientenakte-10688706.html
„Zombie ePA“ nach einem Wechsel der Krankenkasse
Versicherte wurden von ihren Ärzten darüber informiert, dass eine ePA für sie vorhanden war, obwohl ihre Krankenkasse schriftlich bestätigt hatte, dass sie der ePA erfolgreich widersprochen hatten. Auch nach ausdrücklicher Anforderung war es teilweise nicht möglich, diese ePA zu löschen. Hintergrund war jeweils ein Wechsel der Krankenkasse bei diesen Versicherten gewesen. Nach Aussage der Gematik soll dieser Fehler mittlerweile behoben worden sein.
https://www.heise.de/news/Mehr-als-70-Millionen-Patientenakten-ein-Bruchteil-der-Versicherten-nutzt-sie-10622442.html
Befüllungspflicht ab 1.10.2025 und neue Pressemitteilung
Am 1. Oktober trat die Pflicht für Ärztinnen und Ärzte in Kraft, die ePA zu befüllen. D.h., sie sind dann verpflichtet, Dokumente über die Krankheiten ihrer Patientinnen und Patienten in die ePA zu übermitteln, wenn eine ePA vorhanden ist. Die Ärzteverbände haben Anwendungs-Hinweise herausgegeben, welche Informationen das betrifft. Danach sollen vor allem Laborbefunde, Arztbriefe sowie Entlassberichte aus den Krankenhäusern in die ePA kommen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/elektronische-patientenakte-was-der-befundbericht-bei-der-befuellungspflicht-bedeutet-931c177f-0007-472a-8d79-5f23cb3c75a8
Zur Befüllungspflicht und den Unzulänglichkeiten der ePA hat das Bündnis widerspruch-epa.de eine Pressemitteilung herausgegeben:
Herzliche Grüße
Bündnis widerspruch-epa.de
