Ab Oktober können ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ausgeleitet werden. Daher ist es jetzt höchste Zeit, dieser Ausleitung oder gleich der gesamten ePA zu widersprechen, sofern Sie diese Datenweitergabe nicht möchten. Wie bei der Gematik üblich kommt es aber zu Verzögerungen. Laut Philipp Müller, Abteilungsleiter für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, sei dies zunächst nur theoretisch möglich, praktisch werde es erst später so weit sein.
Autor: Opt-Out Bündnis
Dies ist ein Dummy-user für die Pressemitteilungen und Newsletter
Newsletter 10
Der Gesetzgeber plant ein neues Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Unter anderem soll zukünftig der Zugriff von Betriebsärzten ohne Zustimmung der Patienten auf die ePA mögich sein. Der Zugriff wird hierfür von opt-in auf opt-out umgestellt. Um das zu verhindern, müssen Patienten zukünftig also explizit widersprechen.
https://www.fr.de/wirtschaft/betriebsaerzte-sollen-bald-die-komplette-epa-einsehen-duerfen-zr-94377428.html
Sollte das Gesetz so in Kraft treten, werden wir, sofern möglich, einen entsprechenden Teilwiderspruch auf unserer Webseite https://widerspruch-epa.de anbieten. Das Thema wird immer komplexer und somit wird es immer schwieriger einen Gesamtüberblick zu behalten. Wir empfehlen daher weiterhin der gesamten ePA zu widersprechen.
Wir freuen uns, wenn Sie diesen Newsletter weiterempfehlen oder auf ihrer Webseite verlinken: https://widerspruch-epa.de/2026/07/21/newsletter-10/
Newsletter 9
Dies ist der Newsletter des Bündnisses widerspruch-epa.de.
Liebe Newsletterabonnenten,
Die ePA 3.0 feiert Geburtstag, sie wurde am 29. April 2025 flächendeckend eingeführt.
Es gab einige Startschwierigkeiten, die zum Teil bis heute noch nicht behoben sind.
Newsletter 8
Dies ist der Newsletter des Bündnisses widerspruch-epa.de.
Chaos Communication Congress
Wir waren beim 39C3 und haben vor ca. 200 Teilnehmern einen (leider nicht aufgezeichneten) Vortrag zur ePA und einen weiteren zum Europäischen Gesundheitsdatenraum gehalten. Darüber hinaus haben wir einen Infostand mit direkter Widerspruchsmöglicheit zur ePA angeboten und ca. 30 Widersprüche
versenden können. Mehrere Kongressbesucher dankten uns für das niedrigschwellige Angebot zum Widerspruch.
Newsletter 7
Das Jahresende nähert sich mit großen Schritten. Man würde ja meinen, dass die ePA so langsam in ruhigeres Fahrwasser kommt, aber das ist weiterhin nicht absehbar. Es gibt sehr viel Medienecho, dieses bekommen wir in diesem Umfang hier leider nicht dargestellt.
Newsletter 6
Nutzung gering, Widerspruch hoch
Nach einer Meinungsumfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Süddeutschen Zeitung durchgeführt hat, benutzen lediglich 8 % der Versicherten aktiv die elektronische Patientenakte (ePA). 11 % der Versicherten haben der Anlage einer ePA aktiv widersprochen.
Wenn man aktives Handeln als Maßstab akzeptiert, ist die Kritik an der ePA bislang größer als die Zustimmung.
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-wird-bisher-kaum-genutzt-de4ffa63-aae6-498e-a1d4-6872f1ce628c
Newsletter 5
Jetzt mitzeichnen: Bundestagspetition gegen die automatische Weitergabe von Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum
Mit der Petition soll erreicht werden, die Weitergabe von Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ohne die aktive Zustimmung des Patienten zu untersagen. Dies gilt insbesondere für Krankenkassen, da Patienten hier das Widerspruchsrecht aberkannt wurde.
Newsletter 4
Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb
Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach auf X: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“. Trotzdem kündigt er jetzt die allgemeine Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29.4.2025 an, obwohl gravierende Argumente dagegen sprechen.
Newsletter 3
EHDS – der große Bruder der ePA
Am 5. März 2025 wurde die Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten EHDS – European Health Data Space im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 26. März 2025 in Kraft. Das bedeutet aber nicht, dass die Verordnung sofort Anwendung findet. Die meisten Vorschriften treten erst am 26.03.2027 in Kraft. Bis dahin sollte in Deutschland eine neue Rechtsvorschrift erlassen werden, die regelt, ob ein Widerspruch gegen die vorgesehene „Primärnutzung“ möglich ist.
Newsletter 2
ePA-Einführung verzögert sich
Im Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V .
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren. Das konkrete Datum für den Beginn dieser Informationsfrist war somit der 4. Dezember 2024.
