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Newsletter 9

Dies ist der Newsletter des Bündnisses widerspruch-epa.de.

Liebe Newsletterabonnenten,

Die ePA 3.0 feiert Geburtstag, sie wurde am 29. April 2025 flächendeckend eingeführt.
Es gab einige Startschwierigkeiten, die zum Teil bis heute noch nicht behoben sind.

Dies zeigt sich unter anderem auch darin, dass eine große Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten – nämlich 71% – ihre ePA nicht aktiv nutzen. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Ein Drittel der Befragten sieht in der ePA keinen persönlichen Nutzen, 13% nutzen ihre ePA nicht aus Angst vor Datendiebstahl und 9% haben der ePA widersprochen oder sie gelöscht. Welche Unzulänglichkeiten der ePA den Versicherten sonst noch aufgefallen sind ist bei der Verbraucherzentrale Bundesverband nachzulesen:
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-viel-potenzial-bislang-wenig-nutzen
Auch bei den Pflegeeinrichtungen ist die ePA noch nicht wirklich angekommen und wird laut Altenheim.net wöchentlich von durchschnittlich sieben Pflegeeinrichtungen genutzt.

Kaum eine Pflegeeinrichtung nutzt die elektronische Patientenakte


Nichtsdestotrotz sind weitere tiefgreifende Änderungen im Gesundheitswesen geplant, bei denen die ePA eine tragende Rolle spielen soll. Was dies für Personen bedeutet, die der ePA widersprochen haben, ist noch völlig unklar.

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen 200-seitigen Entwurf zum ‚Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen‘ (GeDIG) vorgelegt. Damit soll die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich ausgeweitet werden und der Gematik neue weitreichende Befugnisse eingeräumt werden. Was das für die gesetzlich Krankenversicherten bedeutet ist hier im Newsletter des ‚Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht‘ (BfDS) und im Artikel bei ’netzpolitik.org‘ nachzulesen:
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/
Zusammenfassung zum GeDIG
https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-so-will-gesundheitsministerin-warken-ihre-digitalstrategie-umsetzen/

Fehlender Beschlagnahmeschutz für die ePA wird akut
Am 28. Juli 2023 trat die E-Evidence-Verordnung in Kraft und wird nun nach einer 3-jährigen Übergangszeit in Deutschland ab dem 18.August Pflicht. Das bedeutet, dass grenzüberschreitend elektronische Beweismittel innerhalb von Justiz, Polizei und privaten Service-Providern ausgetauscht werden können. Konkret heißt das, dass z.B. eine Staatsanwaltschaft in Estland auf die ePA eines gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland zugreifen kann. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) schlug Alarm, da der seit langen geforderte Beschlagnahmeschutz der ePA nicht umgesetzt wurde. Das Bundesjustizministerium sah sich zu einer Stellungnahme genötigt und will nun den Beschlagnahmeschutz einführen. Ein Artikel beim Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) gewährt weiteren Einblick in dieses Thema:
https://dpnw.de/observationsfreie_zone_fuer_ePA_erfolgreiche_intervention_des_DPNW

Bisher sind 53 Anträge auf Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum eingegangen
Seit Oktober 2025 sind pseudonymisierte Abrechnungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland für wissenschaftliche Analysen verfügbar; ePA-Daten werden voraussichtlich Ende 2026 dazu kommen. Laut PM des BfArM vom 19.Feb.2026 haben sich 82 Institutionen am FDZ Gesundheit registriert und 53 Anträge sind bereits eingegangen. Die Anträge sind nahezu gleichmäßig verteilt auf universitäre Forschung, Industrie oder behördliche Akteure. Das Forschungsdatenzentrum-Gesundheit führt ein Register, in dem bewilligte Forschungsanträge aufgelistet werden. Mit Stand Ende April 2026 sind bisher 2 Anträge bewilligt worden.
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/pm01-2026.html

https://portal.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de/antragsregister

ePA-Datenpanne bei der AOK
Wie heise berichtet kam es im Februar bei der AOK-Bayern zu einem peinlichen Zwischenfall. Im Zuge einer geplanten Systemumstellung waren anschließend 6400 ePAs nicht mehr erreichbar. Wie die AOK versicherte handelte es sich um keinen Hackerangriff, sondern um einen Bedienfehler beim beteiligten IT-Dienstleister. Ende März hieß es von der Krankenkasse gegenüber heise online, dass der Prozess der Wiederherstellung der Akten noch laufe.
https://www.heise.de/news/Technischer-Fehler-AOK-Bayern-schliesst-tausende-elektronische-Patientenakten-11170408.html

Kleine Anfrage der Grünen zu ePA und EHDS
Die Antworten der Bundesregierung liegen nun vor.
Gesamte Antwort: https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103769.pdf
Nachfolgend ein paar Auszüge:

  • Die Opt-out-Quote liegt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei ca. 5 Prozent.
  • Die Bundesregierung plant derzeit keine Veränderungen im Berechtigungsmanagement der ePA
  • Plant die Bundesregierung eine ergänzende Regelung zu der im BEEP vorgesehenen Norm, wonach bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres keine Verpflichtung zur Übermittlung und Speicherung von Behandlungsdaten in der ePA besteht, um den Schutz für Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahrs auch auf Abrechnungsdaten der Krankenkassen zu erstrecken, die ebenfalls in die ePA eingestellt werden, und wenn nein, warum nicht? – Aus Sicht der Bundesregierung bisherige Regelung ausreichend.
  • Die nächsten Meilensteine der ePA sind der Ausbau des digital gestützten Medikationsprozesses und die Push-Benachrichtigungen für Versicherte ab Herbst 2026. Ab Ende des Jahres 2026 wird die Volltextsuche innerhalb der ePA verfügbar sein sowie die Datenausleitung aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum. Leistungserbringende müssen zudem entsprechende Nachweise erbringen, dass ihre informationstechnischen Systeme die von der gematik GmbH festgelegten Anforderungen erfüllen.
  • In der mittelfristigen Finanzplanung der gematik sind für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils 3,8 Mio. Euro für die Weiterentwicklung der ePA berücksichtigt. Für die TI-Krypto-Umstellung und Weiterentwicklung gibt es keine separaten Sachkosten in der mittelfristigen Finanzplanung der gematik. Im Rahmen der TI-Krypto-Umstellung ist die gematik im Wesentlichen im Bereich der Konzeptarbeit tätig.
  • Die EHDS-VO ist seit März 2025 in Kraft. Die enthaltenen Vorgaben finden stufenweise Anwendung (2027, 2029, 2031). […] Weiterführende Informationen finden sich u. a. auf der Internetseite der Europäischen Kommission: https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space-regulation-ehds_de .
  • Bislang werden noch keine Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit übermittelt. Das hierfür notwendige Verfahren wird gemäß der gesetzlichen Frist in § 342 Absatz 2 Nummer 4 SGB V bis zum 30. Oktober 2026 etabliert.

EHDS-Patientenkurzakte kommt
Die europäische Patientenkurzakte soll künftig im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) den Abruf wichtiger Gesundheitsinformationen sowie elektronischer Rezepten im EU-Ausland ermöglichen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/europaeischer-gesundheitsdatenraum-konzept-fuer-eu-patientenakte-0f2cb1e5-d36c-42d2-952f-f3d69929a86b

Vergütung für Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA soll entfallen
Aktuell erhalten Arztpraxen gesonderte Vergütungen für die Erstbefüllung und die Aktualisierung der ePA. Die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt, diese Vergütungen ab 2027 zu streichen und damit rund 600 Millionen Euro jährlich einzusparen.
Aber nicht nur hier soll der Rotstift angesetzt werden. Einen Überblick über die geplanten Maßnahmen liefert dieser Heise-Artikel.
https://www.heise.de/news/Sparvorschlaege-Fokus-zuerst-auf-stabilen-Finanzen-spaeter-mehr-Digitalisierung-11230223.html