Der Gesetzgeber plant ein neues Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Unter anderem soll zukünftig der Zugriff von Betriebsärzten ohne Zustimmung der Patienten auf die ePA mögich sein. Der Zugriff wird hierfür von opt-in auf opt-out umgestellt. Um das zu verhindern, müssen Patienten zukünftig also explizit widersprechen.
https://www.fr.de/wirtschaft/betriebsaerzte-sollen-bald-die-komplette-epa-einsehen-duerfen-zr-94377428.html
Sollte das Gesetz so in Kraft treten, werden wir, sofern möglich, einen entsprechenden Teilwiderspruch auf unserer Webseite https://widerspruch-epa.de anbieten. Das Thema wird immer komplexer und somit wird es immer schwieriger einen Gesamtüberblick zu behalten. Wir empfehlen daher weiterhin der gesamten ePA zu widersprechen.
Wir freuen uns, wenn Sie diesen Newsletter weiterempfehlen oder auf ihrer Webseite verlinken: https://widerspruch-epa.de/2026/07/21/newsletter-10/
Neue Funktionen der ePA.
Mitte Juli 2026 soll der Medikationsplan in die ePA aufgenommen werden. Dies wird zunächst nur in Modellregionen erfolgen und soll danach schrittweise auf alle ePAs erweitert werden.
Darüber hinaus sollen ePA-Apps zukünftig Push-Nachrichten empfangen können. Diese zeigen an, wenn jemand auf die ePA zugegriffen hat.
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/das-sind-die-neuen-funktionen-der-epa
Europäischen Patientenkurzakte (für alle?).
Die Entwicklung einer europäischen Patientenkurzakte ist einen ersten wichtigen Schritt vorangekommen. Sie soll künftig im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) den Abruf wichtiger Gesundheitsinformationen sowie elektronischer Rezepten im EU-Ausland ermöglichen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/europaeischer-gesundheitsdatenraum-konzept-fuer-eu-patientenakte-0f2cb1e5-d36c-42d2-952f-f3d69929a86b
Digital Health: Erfahrungen mit E-Rezept, E-Patientenakte und Heilberufsausweis.
Digitale Gesundheitsversorgung wirbt mit dem Versprechen, dass Heilberufler entlastet werden – in der Sprechstunde zeigt sich oft ein anderes Bild. Der Hausarzt Dr. Florian Brenck berichtet aus seinem Praxisalltag.
https://www.heise.de/hintergrund/Erfahrungsbericht-TI-und-Praxis-Gut-gemeint-ist-nicht-gut-gemacht-11319514.html
„Digitalisierung in der Medizin 2026 – elektronische Patientenakte (ePA) für alle? SOS!“
Die Entwicklung der elektronische Patientenakte (ePA) ist gekennzeichnet durch spektakuläre Veröffentlichungen. Immer wieder gibt es unglaubliche Geschichten, die man nicht besser hätte erfinden können.
Steigen Sie ein in den Vortrag von Dr. Stefan Streit, dann können Sie informiert entscheiden, ob Sie bei der ePA einsteigen oder lieber draußen bleiben.
https://media.ccc.de/v/gpn24-494-digitalisierung-in-der-medizin-2026-elektronische-patientenakte-epa-fur-alle-sos
„Medikationsplan24.ti – der digital gerührte Medikationsprozess“.
In diesem Vortrag hat Fluffy die Geschichte der Medikationspläne, die geplanten Abläufe und die Chancen und Risiken für Leistungserbringende und Versicherte beleuchtet. Was ein therapeutischer Traum ist, kann für Versicherte erhebliche Folgen haben.
https://media.ccc.de/v/gpn24-379-medikationsplan24-ti-der-digital-geruhrte-medikationsprozess
Neue Anforderungen für ePA-Apps.
Künftig laufen die ePA-Apps aus Sicherheitsgründen nur noch auf Android 14 beziehungsweise iOS 18 und neuer. Häufig bedeutet dies, dass ein neues Smartphone benötigt wird.
Dies gilt zunächst für Krankenkassen wie die AOKen, die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die Knappschaft. Auch wenn es für die Nutzer eine weitere Hürde bedeutet, ist diese Maßnahme aus Datenschutzsicht zu begrüßen.
https://www.heise.de/news/ePA-Ende-auf-aelteren-Smartphones-Verbraucherschuetzer-sehen-Informationsdefizite-11348767.html
Verunsicherung I: Überraschung bei ePA-Nutzern.
Viele Patienten sind überrascht, wer alles ihre ePA einsehen kann.
Dies geht aus einem Interview mit der Psychotherapeutin Susanne Berwanger hervor.
https://www.heise.de/hintergrund/Viele-Patienten-sind-ueberrascht-wer-alles-ihre-ePA-einsehen-kann-11332086.html
Verunsicherung II: AOK Niedersachsen versendet fehlerhafte ePA-Schreiben.
Ein technischer Fehler führte dazu, dass Versicherte fälschlich über eine Löschung ihrer ePA informiert wurden.
https://www.heise.de/news/AOK-Niedersachsen-Versicherte-von-fehlerhaften-ePA-Schreiben-verunsichert-11316156.html
130. Deutscher Ärztetag.
Dem 130. Deutsche Ärztetag vom 12. bis 15.05.26 in Hannover lagen insgesamt 390 Anträge vor. Davon wurden 213 angenommen, 151 an den Vorstand verwiesen und 18 wurden zurückgezogen. Entfallen sind fünf Anträge, vier wurden zurückgezogen und mit neun wurde sich nicht befasst.
Die gesamte online-Dokumentation ist zu finden unter https://130daet.baek.de/Applications?
Angenommene bzw. an den Vorstand überwiesene Anträge, die für die ePA hohe Relevanz haben, sind folgende:
* Gesundheitsdatennutzung durch Krankenkassen – klare Grenzen und Datenschutz sichern
Neben vier weiteren Punkten wurde insbesondere ein Kernanliegen von widerspruch-epa.de beschlossen: „Transparente und verständliche, informierte Einwilligungs- und Widerspruchsverfahren für Patientinnen und Patienten, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren.“
https://130daet.baek.de/data/media/BIb05.pdf
* Anonym muss wirklich anonym sein
„Die staatlich garantierte Anonymisierung ist, neben dem der Einwilligung zur Datenverarbeitung, eine zentrale Denkfigur der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).“
https://130daet.baek.de/data/media/BIb36.pdf
* Rechtssichere Aufklärung vor der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Es bestehen große Zweifel, ob ein informierender Posteraushang im Wartebereich einer Arztpraxis (entsprechend dem Aushang von Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der gesetzlichen Forderung nach einer ärztlichen Patientenaufklärung vor einer ePA-Befüllung genügt. Die Delegierten des Ärztetags beauftragen den Vorstand der Bundesärztekammer mit einer Prüfung dieser Frage per Vorstandsüberweisung.
https://130daet.baek.de/data/media/BIc141.pdf
* Schutz vor Reidentifizierung bei anonymisierten/pseudonymisierten Behandlungsdaten…
Nur eine wirksame Anonymisierung legitimiert die Verwendung von Behandlungsdaten in der Datenökonomie. Pseudonymisierte Daten sind außerdem leichter zu reidentifizieren als anonymisierte Daten.
https://130daet.baek.de/data/media/BIc145.pdf
* Keine Auswertung medizinischer Daten von Patienten durch Krankenkassen
Der Ärztetag wendet sich auch gegen die geplante Befugnisse der Krankenkassen aus dem Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG):
„Gesetzliche Krankenkassen dürfen als Kostenträger keinen umfassenden Zugriff auf individuelle, sensible Informationen zu den Erkrankungen ihrer Versicherten erlangen, wie sie insbesondere in der ePA gespeichert werden.“
https://130daet.baek.de/data/media/BIb03.pdf
* Recht auf Teilhabe an Gesundheit sichern – auch offline
Es muss gewährleistet sein, dass Patienten, die keinen Bezug zur Digitaltechnik haben, stets Zugang zur medizinischen Versorgung haben. „Auch Krisen oder Kriegssituationen erfordern Offline-Möglichkeiten der Daseinsvorsorge, der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.“
https://130daet.baek.de/data/media/BIb10.pdf
* Vertrauen schaffen: Gesundheit besser digitalisieren
An den Vorstand zur weiteren Entscheidung überwiesen wurde der folgende Antrag:
„Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 schlägt einen alternativen Ansatz vor, der die grundlegenden Fehler [der ePA, Anmerkung der Redaktion] beseitigt, die Verbesserung der Behandlung in den Mittelpunkt stellt und ein neues, informiertes Vertrauen schaffen kann.“
https://130daet.baek.de/data/media/BIb08.pdf
