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Newsletter 7

Das Jahresende nähert sich mit großen Schritten. Man würde ja meinen, dass die ePA so langsam in ruhigeres Fahrwasser kommt, aber das ist weiterhin nicht absehbar. Es gibt sehr viel Medienecho, dieses bekommen wir in diesem Umfang hier leider nicht dargestellt.

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Newsletter 6

Nutzung gering, Widerspruch hoch

Nach einer Meinungsumfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Süddeutschen Zeitung durchgeführt hat, benutzen lediglich 8 % der Versicherten aktiv die elektronische Patientenakte (ePA). 11 % der Versicherten haben der Anlage einer ePA aktiv widersprochen.
Wenn man aktives Handeln als Maßstab akzeptiert, ist die Kritik an der ePA bislang größer als die Zustimmung.
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-wird-bisher-kaum-genutzt-de4ffa63-aae6-498e-a1d4-6872f1ce628c

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Newsletter 5

Jetzt mitzeichnen: Bundestagspetition gegen die automatische Weitergabe von Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum

Mit der Petition soll erreicht werden, die Weitergabe von Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ohne die aktive Zustimmung des Patienten zu untersagen. Dies gilt insbesondere für Krankenkassen, da Patienten hier das Widerspruchsrecht aberkannt wurde.

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Newsletter 4

Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb

Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach auf X: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“. Trotzdem kündigt er jetzt die allgemeine Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29.4.2025 an, obwohl gravierende Argumente dagegen sprechen.

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Newsletter 3

EHDS – der große Bruder der ePA

Am 5. März 2025 wurde die Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten EHDS – European Health Data Space im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 26. März 2025 in Kraft. Das bedeutet aber nicht, dass die Verordnung sofort Anwendung findet. Die meisten Vorschriften treten erst am 26.03.2027 in Kraft. Bis dahin sollte in Deutschland eine neue Rechtsvorschrift erlassen werden, die regelt, ob ein Widerspruch gegen die vorgesehene „Primärnutzung“ möglich ist.

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Newsletter 2

ePA-Einführung verzögert sich

Im Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren. Das konkrete Datum für den Beginn dieser Informationsfrist war somit der 4. Dezember 2024.

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Newsletter 1

Die Opt-out-Generatoren leben

Um Menschen bei einem „opt-out“ zu unterstützen,, haben wir  drei Generatoren auf der Website freigeschaltet, die verschiedene Aspekte behandeln können: