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Ab Oktober können ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ausgeleitet werden. Daher ist es jetzt höchste Zeit, dieser Ausleitung oder gleich der gesamten ePA zu widersprechen, sofern Sie diese Datenweitergabe nicht möchten. Wie bei der Gematik üblich kommt es aber zu Verzögerungen. Laut Philipp Müller, Abteilungsleiter für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, sei dies zunächst nur theoretisch möglich, praktisch werde es erst später so weit sein. 

Sechs Wochen vorher müssen die Krankenkassen ihre Versicherten über die Ausleitung informieren, dies soll voraussichtlich ab Ende Oktober geschehen. 

Anfang 2027 sollen beim FDZ die ersten ePA-Daten vorliegen, dann die aus der elektronischen Medikationsliste. 

https://www.heise.de/news/Orchester-der-Gesundheitsdigitalisierung-Wer-dirigiert-hier-eigentlich-wen-11478965.html

Hierzu haben sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte von NRW geäußert. Sie bemängeln ua , dass die Forschung mit lediglich pseudonymisierten Patientendaten erfolgen soll.

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/13_Datenbarometer_Handlungsempfehlungen_ePA.html

https://www.ldi.nrw.de/Forschung_Patientendaten

Bald sollen ca. 400 medizinische Register mit Patientendaten für die Forschung zusammenführt werden.

Um die Abwägung zwischen Nutzbarkeit und Datensicherheit technisch zu lösen, setzt das BfArM für das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) auf ein Modell, bei dem die Daten das FDZ Gesundheit physisch nicht verlassen sollen. Darüber hinaus müsse geprüft werden, ob das bestehende Medizinprodukterecht und die DSGVO für die Besonderheiten von Gehirndaten genügen oder ob es spezifischere Regelungen außerhalb des klassischen Datenschutzrechts brauche.

https://www.heise.de/news/Gesundheitsdaten-Brauchen-wir-ein-Neurodatengesetz-11442820.html

Forschungsbericht der Fachhochschule Jena zur Nutzung der ePA

Laut einer Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena ist die ePA zwar den meisten gesetzlich Versicherten grundsätzlich bekannt (87%), aber nur 24 Prozent haben Interesse an einer Nutzung. Von den potentiellen Nutzern wurde die Anmeldung aufgrund des frustrierenden Anmeldeprozesses abgebrochen. Nur 3,4 Prozent haben die ePA bereits mehrfach genutzt.

https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbt_derivate_00072487/Bericht_Stand_18-08-26_lektoriertFW.pdf

Sicherheitslücken beim ePA-Zugang behoben

Mehrere frei verfügbare Softwarekomponenten für die Anbindung an die elektronische Patientenakte wiesen im Frühjahr 2026 Sicherheitslücken in zentralen Schutzmechanismen auf. Betroffen waren drei unabhängig voneinander entwickelte Open-Source-Implementierungen. Ein Interview mit Sicherheitsforscher Dr. Simon Weber.

https://www.heise.de/hintergrund/Sicherheitsluecken-in-ePA-Clients-Die-Implementierungen-hatten-blinde-Flecken-11448680.html

Jurist der Bundesärztekammer kritisiert das geplante BND-Gesetz

Die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung alarmiert die Ärzteschaft. Sie gefährde das Patientengeheimnis und damit die Gesundheitsversorgung selbst, warnt Carsten Dochow von der Bundesärztekammer im Gespräch mit netzpolitik.org.

https://netzpolitik.org/2026/die-geheimdienstreform-untergraebt-das-vertrauen-zwischen-aerzten-und-patienten/

Darf das Arbeitsgericht die ePA einsehen: Prof. Dr. Ulrich Kelber sieht Handlungsbedarf

Auch bisher konnten Beschäftigte gezwungen sein, relevante Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte vorzulegen, wenn sie andernfalls ihren Anspruch nicht beweisen konnten. Die ePA kann dieses Problem aber verschärfen, weil viele medizinische Informationen an einem Ort leichter auffindbar und exportierbar werden.

https://dpnw.de/darf_arbeitsgericht_ePA_einsehen_Ulrich_Kelber_sieht_Handlungsbedarf

Ein Kommentar zum neuen Bundesgesundheitsminister

Mit Carsten Linnemann als neuer Bundesgesundheitsminister drohen neue Gefahren für den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten. Unter anderem hat er früher bereits ein Register für psychisch Kranke gefordert.

https://patientenrechte-datenschutz.de/mit-carsten-linnemann-als-neuer-bundesgesundheitsminister-drohen-neue-gefahren-fuer-den-schutz-von-gesundheits-und-behandlungsdaten/

Kritik an Aushöhlung des Datenschutzes bei geplantem Gesundheitsgesetz

Das geplante „Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen“ sieht unter anderem sogenannte „Reallabore“ vor. Diese sollen den Krankenkassen Datenverarbeitung mit neuen Technologien erlauben. Der Jurist Martin Schwab bemängelt fehlende gesetzliche Regelungen.

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0459

Kongress freie Ärzteschaft

In Hamburg findet am 28.Nov.2026 der alljährliche Kongress der Freien Ärzteschaft statt. Unter dem Motto ‚Gesundheit in Deutschland – quo vadis?“ treten sechs Redner auf die Bühne und referieren zu aktuellen Themen im Gesundheitswesen. Das Programm und alle Angaben zu Ort und Zeit ist über diesen Link abrufbar:

https://freie-aerzteschaft.de/kongress-freier-aerzte-2026/

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